10.000 € für Freudenberg

Bist du interessiert an unserer Förderung „10.000 € für Freudenberg“? Dann trag dich jetzt ganz unverbindlich in die Förderliste ein, oder lass uns eine Mail zukommen.
Anschließend kannst du im Förderzeitraum ein Balkonkraftwerk bei 57energie kaufen und erhältst 50 € Rabatt auf den Kaufpreis.

Hast du noch Fragen? Schreib uns gerne eine Mail oder ruf uns an!

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Hintergrund

Wir freuen uns, euch die Aktion „10.000 € für Freudenberg“ vorstellen zu dürfen. Gerne möchten wir euch unsere Beweggründe für diese firmeneigene Förderung vorstellen und die Rahmenbedingungen erklären.


Mit großer Begeisterung haben wir Ende 2022 gesehen, wie die Stadt Freudenberg für unsere Region einen Fördertopf in Höhe von 30.000 € für den Erwerb von Balkonkraftwerken zur Verfügung gestellt hat. Förderung pro Balkonkraftwerk: 150 € / Förderzeitraum: 2 Jahre (30.000 € pro Jahr).


Wie zu erwarten, war der Fördertopf aufgrund der sehr hohen Nachfrage bereits im Februar ausgeschöpft. Uns, und bestimmt auch die Stadt Freudenberg, haben viele Nachfragen erreicht, wann und wie es denn mit der Förderung weitergeht. Im Frühling 2023 blieb uns nichts anderes übrig, als die Kunden auf 2024 zu vertrösten. Im Dezember dann allerdings der Hammer: Die eigentlich auf zwei Jahre ausgelegte Förderung wurde vorzeitig beendet. Auf Nachfrage teilte man uns mit, dass die Preise für Balkonkraftwerke seit 2023 ja eh gesunken sind und eine weitere Förderung durch Kosten und Investitionen an anderer Stelle im Stadtgebiet nicht mehr möglich sei.


Können wir irgendwie verstehen. Immerhin wollen auch wir im Sommer wieder im renovierten Freibad liegen, uns auf eine gut ausgestattete Feuerwehr verlassen können und unserer Kinder in ein modernes Schulgebäude schicken. Trotzdem fehlt uns hier ein wenig die Flexibilität. Möglichst schnell und umfassend aus der Nutzung fossiler Energie auszusteigen und noch mehr Druck zu handeln, so erklärten SPD und Grüne noch in 2022. Mit der kompletten Streichung der Förderung in 2024 ist davon allerdings wenig geblieben.


Wir von 57energie haben uns daher überlegt, was wir für die Freudenberger Bürgerinnen und Bürger tun können, die seit letztem Jahr auf die Fortführung der Förderung warten oder sich in diesem Jahr erst überlegt haben, ein Balkonkraftwerk für den privaten Gebrauch und zur Reduzierung der Grundlast im eigenen Haushalt zuzulegen.
Als kleines lokales Freudenberger Unternehmen können wir natürlich keine 30.000 € sowie eine Förderhöhe von 150 € aufbringen, möchten die Freudenberger Bürger aber trotzdem mit einem Betrag von 50 € bei dem Kauf eines Balkonkraftwerks bei 57energie unterstützen. Alle Bedingungen zum Erhalt der Förderung findet ihr im Anschluss.

Teilnahmebedingungen zum Erhalt der 50 € Förderung für ein Balkonkraftwerk von 57energie.

  1. Der Aktionszeitraum startet am 01. Februar 2024 und endet am 31. Mai 2024.
  2. Vor dem Kauf des Balkonkraftwerks muss eine schriftliche Anmeldung per Mail an info@57energie.de oder über unsere Homepage www.57energie.de/freudenberg erfolgen.
  3. Die schriftliche Anmeldung ist unverbindlich, es kommt zu diesem Zeitpunkt kein Vertrag oder Kauf zustande.
  4. Die gesamte Fördersumme beträgt höchstens 10.000€, maximal werden somit 200 Balkonkraftwerke gefördert.
  5. Bei über 200 schriftlichen Anmeldungen entscheidet die Reihenfolge der Anmeldung.
  6. Nach dem 31. Mai 2024 eingehende Anmeldungen werden nicht berücksichtigt.
  7. Das Balkonkraftwerk muss zwischen dem 01. Februar 2024 und dem 31. Juli 2024 bei 57energie gekauft werden.
  8. Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.
  9. Der Zuschuss wird direkt auf der Rechnung vom Gesamtbetrag abgezogen.
  10. Der Zuschuss wird nur bei Personen mit einer Rechnungsadresse im 57258 Gebiet abgezogen.
  11. Der Zuschuss wird nur bei dem Kauf eines Balkonkraftwerks zum im Online-Shop angezeigten Preis gewährt. Nicht kombinierbar mit anderen Rabatten.
  12. Pro gekauftem Balkonkraftwerk wird jeweils ein Zuschuss von 50€ abgezogen, somit können auch mehrere Balkonkraftwerke erworben werden.
  13. 57energie behält sich ausdrücklich vor, die Förderung ohne vorherige Ankündigung und ohne Mitteilung von Gründen zu beenden. Dies gilt insbesondere für jegliche Gründe, die einen planmäßigen Ablauf der Förderung stören oder verhindern würden.
  14. Fragen oder Beanstandungen im Zusammenhang mit der Förderung sind mit 57energie abzusprechen. Kontaktmöglichkeiten finden sich im Impressum.
  15. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung eines Zuschusses besteht nicht.
  16. Für die Teilnahme an der Förderung ist die Angabe von persönlichen Daten notwendig. Der Teilnehmer versichert, dass die von ihm gemachten Angaben zur Person, insbesondere Vor-, Nachname und Emailadresse wahrheitsgemäß und richtig sind.
  17. 57energie weist darauf hin, dass sämtliche personenbezogenen Daten des Käufers ohne Einverständnis weder an Dritte weitergegeben noch diesen zur Nutzung überlassen werden.
  18. Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen.